Vermögen stiften - Zukunft gestalten
Gemeinnützige und soziale Projekte in der Heimat zu fördern, liegt vielen Menschen am Herzen. Dies zeigt das vielfältige Engagement in den unterschiedlichen Bereichen. Aber oft reicht diese tatkräftige Hilfe nicht aus - finanzielle Förderung ist gefragt. Neben gezielten Spenden bietet hier eine private Stiftung oder die Stiftung eines Unternehmens eine hervorragende Möglichkeit, die gesellschaftlichen Herausforderungen in der Region aktiv mit gestalten zu können.
Unter einer Stiftung versteht man eine Einrichtung, die mit Hilfe Ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Daneben können auch Förder-/Themenstiftungen sowie die "Stiftung unser Ort" (angelehnt an den Bürgerstiftungsgedanken) gegründet werden.
Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken in Anlehnung an die Abgabenordnung auswählen.
Beispielsweise sind dies:
Derzeit unterstützt die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale zum Beispiel die Kulturarbeit, das öffentliche Gesundheitswesen und den Sport in der Region.
Die Stiftergemeinschaft will Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 10.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.
Nein, zumindest nicht im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft.
Die Stiftergemeinschaft stellt für den Stifter einen einfachen und schnellen Weg zur Verwirklichung seiner Stiftungsidee dar. Mit wenigen Unterschriften auf einer vierseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft gegründet - alles Weitere übernehmen die Sparkasse und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Man wird nicht mit der Verwaltung belastet und kann sich ganz dem Stiften widmen. Zusätzlich bestehen Synergie- und somit Kosteneinsparungseffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.