Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Ausgezeichnete Baufinanzierungsberatung.
(Gesellschaft für Qualitätsprüfung 10/2024)
Beste Bank „Privatkundenberatung“ vor Ort 2025 in Bad Neustadt a. d. Saale. (Gesellschaft für Qualitätsprüfung 01/2025)