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Überblick

Moped-Kennzeichen schon ab 42,90 Euro1

Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel und mobil. Ihre Sicherheit ist dabei genauso wichtig. Der richtige Versicherungs-Schutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm. So sind Sie im Falle eines Unfalls optimal abgesichert.

Es versichert Sie:

VKB

Wenn Sie in Deutschland mit einem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen Sie ein Versicherungs-Kennzeichen oder eine Versicherungs-Plakette. Damit weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflicht­versicherung abgeschlossen haben. Beantragen Sie diese direkt online – ab 42,90 Euro1 jährlich. Sie erhalten das Kennzeichen oder die Plakette innerhalb weniger Tage per Post.

Sicher unterwegs mit Moped, Roller und E-Scooter

Ihr Schutz

Jedes Jahr am 1. März beginnt die Saison für Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Umfassender Schadenersatz

Schäden an Personen, Sachen oder am Vermögen sind pauschal versichert – bis zu 100 Millionen Euro.

Doppelt gut geschützt

Schäden an Ihrem Moped, Mofa, Roller und E-Scooter übernimmt die Teilkaskoversicherung: zum Beispiel bei Ereignissen wie Hagel, Brand oder Diebstahl.

Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Anleitung

In drei einfachen Schritten zum Versicherungs-Kennzeichen

  1. Berechnen Sie online Ihren individuellen Versicherungstarif.
  2. Füllen Sie den Antrag aus. Geben Sie persönliche Daten und Angaben zu Ihrem Fahrzeug an.
  3. Sie erhalten Ihr Kenn­zeichen in wenigen Tagen per Post. Den Versicherungs­schein erhalten Sie per E-Mail.
Tarifvergleich

Finden Sie den passenden Tarif

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Versichern Sie sich dadurch gegen Diebstahl, Brand, Natur­gewalten und weitere Schäden.

Übrigens: Schließen Sie die Versicherung später in der Saison ab, zahlen Sie lediglich für den entsprechenden Zeitraum der Nutzung.

Tarife im Vergleich

  Haftpflicht Haftpflicht mit Teilkasko
(Empfehlung)
Schäden Ihres Unfallgegners 100 Millionen Euro oder 15 Millionen Euro pro Person 100 Millionen Euro oder
15 Millionen Euro pro Person
Brand, Explosion, Diebstahl – 
Elementarschäden – 
Schäden aus Unfällen mit Tieren – 
Kurzschlüsse in der Verkabelung –  1.500 Euro
Glasbruch – 
Fahrzeuge

Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungs-Kennzeichen

Im Rahmen der Versicherung für E-Scooter, Mopeds, Mofas beziehungs­weise Roller können Fahrzeuge, die ein Versicherungs-Kennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beziehungs­weise eine Versicherungs-Plakette nach § 56 FZV führen müssen, versichert werden.

Versicherungs-Kennzeichen

  • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas, Roller
  • E-Bikes 25 km/h / 45 km/h oder Pedelecs bis 20 km/h
  • Kranken-Fahrstühle
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Fahrzeuge, wie Quads oder Microcars2

Versicherungs-Plakette

  • Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie E-Scooter ohne Sitzplatz oder Segways bis 20 km/h

2 Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater.

FAQs

Häufige Fragen rund um das Thema Mopedversicherung

Wo bekomme ich mein Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise meine Versicherungs-Plakette, und was brauche ich dafür?

Mopeds bis 50 Kubik­zentimeter zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für den für Sie passenden Versicherungs-Tarif. In wenigen Schritten schließen Sie diesen online ab.

Das neue Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise die neue Versicherungs-Plakette erhalten Sie anschließend per Post.

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten machen Sie noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), zum Beispiel:

  • Höchstgeschwindigkeit
  • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
  • Herstellername
  • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
  • ABE-Nr. – zum Beispiel bei E-Scootern
Was zahlt die Moped-Haftpflicht?

Im Falle eines Unfalls haften Sie gegenüber Dritten für den Schaden. Auch bei Schäden an Personen. Hier können schnell hohe Kosten entstehen.

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatz-Forderungen.

Wie kann ich mein Moped oder meinen E-Scooter gegen Diebstahl versichern?

Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert.

Wann beginnt und endet mein Versicherungs-Schutz?

Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder auch E-Scooter und Segways, nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, startet jedes Jahr am 1. März. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette später beantragen, beginnt der Schutz ebenfalls später. Sie bezahlen nur einen anteiligen Betrag. Das Kennzeichen oder die Plakette bleiben bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres gültig.

Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?

Alle mit einer entsprechenden Fahr­erlaubnis und dem angegebenen Fahr­alter dürfen das Fahr­zeug fahren.

Ich fahre mein Fahrzeug erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?

Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Roller beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Kennzeichen später holt, zahlt nur die entsprechende Restdauer: Wenn Sie Ihr Moped-Kennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?

Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Die Mopedversicherung ist an das Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise an die Versicherungs-Plakette geknüpft. Schließen Sie Ihre Versicherung daher jährlich erneut ab. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen beziehungsweise eine neue Plakette für Ihr Fahrzeug.

Warum wechselt die Farbe des Moped-Kennzeichen?

Die Farbe der Kennzeichen und Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folge­jahres. Dadurch erkennt die Polizei, ob das Fahrzeug aktuell versichert ist. Die Schrift­farbe der vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 gültigen Kennzeichen ist grün.

Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?

Jede technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen. In der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Änderungen erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

Entscheidet man sich für eine solche Veränderung seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungs-Schutz zwar nicht direkt, allerdings können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadens-Regulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

Da durch die Geschwindigkeitserhöhung die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung eine Kündigung aussprechen.

Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, werden Ihnen die Betriebs-Erlaubnis und die Versicherungs-Papiere entzogen.

Die Betriebs-Erlaubnis erhalten Sie zurück, wenn Ihr Fahrzeug wieder gedrosselt ist. Das weisen Sie beim Prüfdienst nach.

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